Diese Hinweise gelten für die Annahme, Präsentation, den Verkauf und die Abholung von Second-Hand-Ware bei Hand in Hand. So bleiben die Abläufe für alle Seiten transparent und gut planbar.
Hand in Hand Second Hand arbeitet mit Ware im Kundenauftrag. Die Kleidung und Artikel werden so präsentiert, dass sie für den Laden, sowie die Kundinnen/Kunden und den Verkauf gut funktionieren.
Angenommen wird gut erhaltene, saubere und verkaufsfähige Ware. Bitte bringe nur Artikel mit, die vollständig, tragbar, mit ausgezeichneten Preisen versehen und in einem gepflegten Zustand sind. Dafür kannst du eigene Preisetiketten verwenden; alternativ gibt es bei Hand in Hand Second Hand 50 Etiketten für 3 €. Stark beschädigte, verschmutzte oder offensichtlich unverkäufliche Ware wird nicht aufgenommen.
Die Ware wird auf Kommission angenommen. Die Abrechnung erfolgt nach den jeweils vereinbarten Konditionen und im Zusammenhang mit dem erfolgreichen Verkauf der Artikel. Details zur Auszahlung werden bei der Annahme bzw. Buchung klar abgestimmt.
Die Ware bleibt für den gebuchten Zeitraum im Verkauf. Nicht verkaufte Artikel und der dazugehörige Verkaufserlös sollten nach Ablauf des Zeitraums zeitnah abgeholt werden. Wenn du verhindert bist, melde dich bitte rechtzeitig, damit eine Lösung gefunden werden kann.
Wenn Artikel sich langsamer bewegen, können Preisreduzierungen sinnvoll sein. Eine vorzeitige Abholung ist möglich, sollte aber vorher kurz abgestimmt werden, damit der Ablauf im Laden gut organisiert bleiben kann.
Second-Hand-Ware ist immer Einzelware und kann trotz sorgfältiger Auswahl Gebrauchsspuren haben. Umtausch und Rückgabe sind deshalb grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Hand in Hand Second Hand haftet grundsätzlich nicht für Schäden an, Verlust oder Diebstahl der eingebrachten Ware oder für Folgen höherer Gewalt. Ausgenommen sind Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Hand in Hand Second Hand beruhen, sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungsregeln bleiben unberührt.
Verbliebene Ware muss spätestens am letzten Werktag des Verkaufszeitraums selbst abgeräumt und abgeholt werden. Nach vorheriger Absprache kann Hand in Hand Second Hand das Abräumen und Einlagern gegen eine Gebühr von 10 € übernehmen. In diesem Fall muss die eingelagerte Ware, sofern nichts anderes vereinbart wurde, spätestens am nächsten Werktag abgeholt werden. Sie wird ab dem letzten Verkaufstag höchstens drei Werktage gelagert. Nach Ablauf dieser Frist kann die Ware gespendet werden oder in das Eigentum von Hand in Hand Second Hand übergehen.